WERDE WIEDER MOBIL

MPU VORBEREITUNG & EU FÜHRERSCHEIN BERATUNG

Du kannst einen neuen EU-Führerschein «Italien», «Tschechien» & «Bulgarien» ohne den MPU-Test auf der Grundlage der europäischen Gesetzgebung ganz legal erwerben. Damit bist du sowohl in Deutschland (trotz MPU-Auflage), als auch in Österreich und in der Schweiz (trotz VPU-Auflage) wieder mobil.

Berate dich jetzt bei uns völlig unverbindlich!

DAS KRAFTFAHRT-BUNDESAMT (KBA)
IN FLENSBURG BESTÄTIGT DIES

Wir beraten dich wie du einen EU-Führerschein «Italien», «Tschechien» & «Bulgarien» ohne den MPU-Test auf der Grundlage der europäischen Gesetzgebung ganz legal erwerben kannst. Damit bist du sowohl in Deutschland (trotz MPU-Auflage), als auch in Österreich und in der Schweiz (trotz VPU-Auflage) wieder mobil.

Dieser EU-Führerschein ist in Italien, Bulgarien und in der gesamten europäischen Union, als auch darüber hinaus anerkannt, legal und rechtsgültig.

Jeder Führerschein wird von dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg geprüft & anerkannt. Somit bist du völlig auf der sicheren Seite!

Der Neuerwerb der Fahrerlaubnis (FE) im europäischen Ausland stellt eine legale Alternative zur nationalen (deutschen) MPU Auflage dar, mit der du ggf. deine entzogene Fahrerlaubnis wiedererlangen können.

Weit über 9.000 unserer Kunden haben diese Möglichkeit bereits zufriedenstellend genutzt.

Die Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) als auch die der deutschen Rechtsprechung haben diese Alternative eines Neuerwerbs des EU-Führerscheins im europäischen Ausland als rechtsgültig bestätigt.

Nutze die Gelegenheit und erwerbe den EU-Führerschein völlig ohne finanzielle Risiken - Wir sind zuverlässiger als andere Agenturen und bieten unseren Kunden die Bezahlung beim Erhalt an.

 

Dr. Henning Hartmann

Fachanwalt für Verkehrsrecht
www.ra-hartmann.de

DIE AKTUELLE RECHTSLAGE - THEMA EU-FÜHRERSCHEIN

Seit dem Jahre 1992 hat der Europäische Gerichtshof insgesamt 11 Mal entschieden, das ein gegenseitiges "Anerkennungspostulat" besteht.

Insbesondere ist der Besitz und der Erwerb eines solchen EU-Führerscheins als Beweis dafür anzusehen, das der Inhaber des EU-Führerscheins am Tag der Ausstellung die maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt hat.

Und zwar Mindestvoraussetzungen sowohl hinsichtlich der geistigen und körperlichen Voraussetzungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis, als auch hinsichtlich des Wohnsitzerfordernisses.

Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen zuletzt am 17. Januar 2014 zum Aktenzeichen 16a, 1292/10 entschieden und taucht immer wieder in den Urteilsbegründungen auf.

Die Ausstellung des EU-Führerscheins ist zunächst ein Beleg dafür das die Vorraussetzungen vom Ausstellerstaat überprüft worden sind, und die deutschen Beamten/Behörden und die deutschen Gerichte sind zunächst an diese Feststellungen gebunden.

ZERTIFIZIERUNGEN

© 2019 READY2GO – Die Europäische Fahrschule | Alle Rechte vorbehalten.
Unterstützt von Webnode
Erstellen Sie Ihre Webseite gratis! Diese Website wurde mit Webnode erstellt. Erstellen Sie Ihre eigene Seite noch heute kostenfrei! Los geht´s