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Seit dem Jahre 1992 hat der Europäische Gerichtshof insgesamt 11 Mal entschieden, das ein gegenseitiges "Anerkennungspostulat" besteht.
Insbesondere ist der Besitz und der Erwerb eines solchen EU-Führerscheins als Beweis dafür anzusehen, das der Inhaber des EU-Führerscheins am Tag der Ausstellung die maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt hat.
Und zwar Mindestvoraussetzungen sowohl hinsichtlich der geistigen und körperlichen Voraussetzungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis, als auch hinsichtlich des Wohnsitzerfordernisses.
Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen zuletzt am 17. Januar 2014 zum Aktenzeichen 16a, 1292/10 entschieden und taucht immer wieder in den Urteilsbegründungen auf.
Die Ausstellung des EU-Führerscheins ist zunächst ein Beleg dafür das die Vorraussetzungen vom Ausstellerstaat überprüft worden sind, und die deutschen Beamten/Behörden und die deutschen Gerichte sind zunächst an diese Feststellungen gebunden.


Was passiert bei einer Polizeikontrolle?
Du zeigst deinen Führerschein und die Fahrzeugpapiere vor. (Wichtig! Eine Kopie selbst eine notariell beglaubigte Kopie deines Führerscheins reicht leider nicht aus.)
Du solltest es sich mehrmals überlegen, ob du deinen neu erworbenen EU-Führerschein umschreiben lassen willst, um einen deutschen EU-Führerschein ohne MPU zu besitzen! Merke es dir unbedingt, denn eine Umschreibung kann schief gehen!
INFO: Eine Umschreibung ist wenn man alles beachtet nach der Regelzeit von 6 Monaten problemlos möglich.
Die meisten Leute möchten Ihren Führerschein umtauschen, damit es für die Polizei im Falle einer Verkehrskontrolle oder anderen Situationen so aussieht, als hätten sie ihren Führerschein in Deutschland erworben. Dieser Gedankengang ist nachvollziehbar und verständlich. Du kannst deinen EU-Führerschein problemlos in einen deutschen EU-Führerschein umschreiben. Alles was Sich ändert ist, dass nun ein "D" für Deutschland statt ein "I, CZ, BG" für Italien, Tschechien oder Bulgarien in dem winzigen EU-Sternenkreis steht.
Somit möchten die meisten den möglichen Gefahren entgehen, bei einer Verkehrskontrolle - wegen einem tschechischem Führerschein ohne MPU - z.B. länger warten zu müssen oder gar die Fahrerlaubnis zu verlieren. Der Gedanke dahinter ist, dass man nach der EU-Führerschein Umschreibung mit einem deutschen EU-Führerschein kein Aufsehen erregt, peinlichen Situationen entgeht, und die eigene Fahrerlaubnis ohne MPU behalten darf.
Die meisten haben einfach Angst davor, dass in einer Verkehrskontrolle etwas Schlimmes passiert.
Es gibt unzählige Behauptungen, dass ein EU-Führerschein in der Bundesrepublik Deutschland nicht ohne weiteres umgeschrieben werden kann. Das ist vollkommen FALSCH!
Das EU-Abkommen besagt, nicht nur die gleichgültige Annerkennung aller EU-Führerscheine, sondern auch die gleiche Behandlung dieser. Das betrifft auch die Umschreibung.
Jeder EU-Führerschein kann problemlos nach der Regelzeit von 6 Monaten umgeschrieben werden. Wenn du über uns deinen EU-Führerschein ohne MPU erwirbst, schreiben wir dir gerne auf Wunsch und nach der o.g. Regelzeit diesen in einen deutschen EU-Führerschein um. Völlig kostenlos!
UNSERE ANGEBOTE
RECHTLICHE UNTERSTÜTZUNG
Sollte die Notwendigkeit aufkommen und du juristischen Beistand benötigst, übernehmen wir alle außergerichtlichen sowie gerichtlichen Kosten für dich.
KEIN RISIKO
Vom KBA geprüft und bestätigtLEGAL & RECHTSGÜLTIG
legal und ganz ohne den MPU-Test wieder mobil